Werde jetzt Mitglied

In der Folge finden Sie die Beiträge einer Mitgliedschaft im Ski-Club Ettlingen. Einfach den Aufnahmeantrag ausfüllen und zum Tennisplatz mitbringen. Bei Fragen wenden Sie sich gerne mit einer Nachricht an die Mitgliederverwaltung (info@skiclub-ettlingen.de).

Beitragsstruktur
  Grundbeitrag      
Beitragsgruppe Hauptabteilung Ski Tennis Squash
[1] Erwachsene 55 € 17 € 215 € 43 €
[2] Ehepaare 75 € 23 € 345 € 63 €
[3] Kinder und Jugendliche von Mitgliedern 20 € 7 € 29 € 21 €
[4.1] Kinder und Jugendliche unter 10 Jahren 35 € 12 € 51 € 21 €
[4.2] Kinder und Jugendliche über 10 Jahren 35 € 12 € 87 € 21 €
[5] Begünstigte Mitglieder 50 € 12 € 90 € 21 €

Alle weiteren Informationen zur Mitgliedschaft, zu den Beitragsgruppen und den Arbeitseinsätzen finden Sie im Aufnahmeantrag.

 

Gästeregelung (Tennisplätze Freiluft/Sandplätze)

Das Spiel mit Gästen ist grundsätzlich jederzeit von jedem aktiven Tennismitglied möglich mit folgenden Einschränkungen und Festlegungen:

 

Spielgebühren Passivmitglieder Gäste
Werktags bis 16.00 Uhr 10 €/Stunde 12 €/Stunde
Werktags nach 16:00 Uh 15 €/Stunde 17 €/Stunde
An Sams-, Sonn- und Feiertagen 15 €/Stunde 20 €/Stunde

 

  1. Gäste dürfen auf unsere Außenanlage nur spielen, wenn mindestens ein aktives Tennismitglied beim Einzel- oder Doppelspiel beteiligt ist.
  2. Passive Mitglieder werden wie Gäste betrachtet und müssen demnach Gastgebühr zahlen. Darüberhinaus dürfen passive Mitglieder selbst  maximal 3 Mal pro Jahr selbst mit einem Gast spielen, wobei die unter 4. genannte Gebühr sowohl für den Gast wie auch für das passive Mitglied fällig wird.
  3. Alle Spiele mit Gästen müssen vor dem Spiel in eine aushängende Liste mit allen Beteiligten sowie Beginn und Ende des Spiels eingetragen werden.
  4. Spielt ein Gast oder ein passives Mitglied öfter als 5 mal pro Jahr, so verdoppeln sich die jeweils zu zahlenden Gebühren.
  5. Die anfallenden Kosten können entweder direkt im Fitnesscenter entrichtet werden, oder werden am Saisonende dem in der Gästeliste genannten aktiven Mitglied in Rechnung gestellt bzw. spätestens mit den Mitgliedsbeiträgen des Folgejahres abgerechnet.
  6. Es dürfen höchstens 2 Plätze gleichzeitig mit Gästen belegt sein. Weitere Gastspiele müssen warten. (Kontrolle hierüber durch Blick in die Gästeliste)
  7. Während laufender Turnierspiele auf unserer Anlage (schwerpunktmäßig im Mai bis Juli, siehe Termin- und Zeitpläne) darf kein einziges Gastspiel stattfinden.
  8. Sind die Gastspiele nicht wie gefordert vor dem Spiel in die offizielle Liste eingetragen, werden die Mitglieder zunächst noch einmal aufgeklärt. Für “Wiederholungstäter” wird eine “Strafgebühr” in doppelter Höhe der regulären Gebühr erhoben.